Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 14 E 1259/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11520
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 14 E 1259/03 (https://dejure.org/2004,11520)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2004 - 14 E 1259/03 (https://dejure.org/2004,11520)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 (https://dejure.org/2004,11520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren bei Maßnahmen der gebundenen Verwaltung; Voraussetzung der Fortsetzung des Klageverfahrens bei zulässiger Untätigkeitsklage; Eigene Rechtsschutzfunktion des Vorverfahrens bei ...

Verfahrensgang

  • VG Köln - 24 K 2122/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 14 E 1259/03

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 16.11.1993 - Bs VII 120/93

    Erledigungsgebühr; Aufenthaltsgenehmigung; Kosten des Widerspruchs;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 14 E 1259/03
    Bei Identität von Beklagtem und Widerspruchsbehörde kommt auch dem Gesichtspunkt eines eventuellen Zeitgewinns, den das Hamb. OVG - Beschluss vom 16.11.199 - Bs VII 120/93 -, NVwZ-RR 1994, 621 - als einen Grund für die Notwendigkeit eines Vorverfahrens bei Ergehen des Verwaltungsaktes während der zulässig anhängig gemachten Untätigkeitsklage anführt, keine Bedeutung zu.
  • VG Berlin, 04.09.2017 - 2 K 84.15

    Notwendigkeit der Beiziehung eines Prozessbevollmächtigten für das Vorverfahren;

    Macht er von dieser Möglichkeit unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes Gebrauch, kann dessen Hinzuziehung allerdings nur ausnahmsweise als erforderlich angesehen werden (OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 - juris Rdn. 3; Neumann, in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rdnr. 110; s. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 OB 81/07 - juris; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. September 2016 - 2 O 51/16 - juris).

    Das Widerspruchsverfahren erweiterte deshalb den Prüfungsumfang der Verwaltung nicht gegenüber dem, was von der Verwaltung bereits für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens ohnehin zu überprüfen war (OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 - juris Rdn. 3 ff.).

    Wenn der Beklagte den im gerichtlichen Verfahren vorgebrachten Argumenten des Klägers folgen will, dann ist nicht zu erkennen, weshalb dies schneller erfolgen sollte, wenn diese Argumente nicht nur in den im gerichtlichen Verfahren eingereichten Schriftsätzen, sondern zusätzlich noch in einer Widerspruchsbegründung vorgebracht werden (OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 - juris Rdn. 7 f.; anders OVG Hamburg, Beschluss vom 16. November 1993 - Bs VII 120/93 - juris Rdn. 3; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. September 2016 - 2 O 51/16 - juris Rdn. 6).

    Deshalb konnte die Beauftragung eines Anwalts mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens aus der Sicht des Klägers im Hinblick auf ihre rechtskundige Vertretung im Verfahren keinerlei zusätzlichen Vorteil für die Durchsetzung seiner Rechte mit sich bringen (OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 - juris Rdn. 9).

  • VG Köln, 03.05.2017 - 3 K 7038/15

    Verdienen Richter mit vielen Kindern zu wenig?

    OVG NRW, Beschluss vom 29.01.2004 - 14 E 1259/03 -, juris, Rn. 3 m.w.N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2016 - 2 O 51/16

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren kann auch dann nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO für notwendig erklärt werden, wenn das Vorverfahren - wie hier - erst nach Erhebung einer Untätigkeitsklage durch Erhebung des Widerspruchs durch den Bevollmächtigten gegen einen nach Klageerhebung ergangenen Verwaltungsakt eröffnet wurde (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21.08.1991 - 11 S 177/91 -, juris RdNr. 5 ff.; HambOVG, Beschl. v. 16.11.1993 - Bs VII 120/93 -, juris RdNr. 3; HessVGH, Beschl. v. 06.11.2007 - 6 Tj 1913/97 -, juris RdNr. 4; OVG MV, Beschl. v. 30.09.2009 - 2 O 84/09 -, juris RdNr. 4 ff.; VG Stuttgart, Beschl. v. 04.11.2009 - 1 K 3959/07 -, juris RdNr. 3; a.A. OVG NW, Beschl. v. 29.01.2004 - 14 E 1259/03 -, juris RdNr. 3; Beschl. v. 28.05.2008 - 12 E 608/07 -, juris RdNr. 7; NdsOVG, Beschl. v. 08.01.2007 - 1 OB 81/07 -, juris RdNr. 6; Beschl. v. 05.03.2008 - 1 OB 14/08 -, juris RdNr. 11).

    Die Einlegung des Widerspruchs ist nämlich ungeachtet der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens gleichwohl statthaft (vgl. OVG NW, Beschl. v. 29.01.2004 - 14 E 1259/03 -, a.a.O. RdNr. 3).

  • VGH Hessen, 06.11.2007 - 6 TJ 1913/07

    Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren bei Untätigkeitsklage

    Die Einlegung des Widerspruchs ist nämlich ungeachtet der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens gleichwohl statthaft (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 -, NVwZ-RR 2004, 395; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., Rdnr. 25).
  • VG Kassel, 31.10.2022 - 1 K 970/21

    Bemessungssatz für Beihilfeleistungen bei Organtransplantation

    Denn die Zuziehung des Bevollmächtigten für die Durchführung des Vorverfahrens gegen einen Verwaltungsakt, der erst während des nach zulässiger Untätigkeitsklage anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ergeht, ist jedenfalls dann nicht notwendig im Sinne des § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO, wenn es bei dem streitigen Verwaltungsakt um eine Maßnahme der gebundenen Verwaltung geht, die beklagte Behörde gleichzeitig Widerspruchsbehörde ist und der Kläger bereits im Klageverfahren anwaltlich vertreten ist (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 162 Rn. 18; OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 4. September 2017 - VG 2 K 84.15 -, juris).

    Eine solche Ausnahme kommt in Betracht, wenn trotz fehlender rechtlicher Notwendigkeit eines Widerspruchsverfahrens dieses aus der Sicht des Klägers über das bereits anhängige gerichtliche Verfahren hinaus zur Rechtsverwirklichung beitragen kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29.01.2004 - 14 E 1259/03 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2006 - 9 L 37.05

    Vorverfahren, Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, Kostenfestsetzung,

    Insbesondere kann der Fall nicht gleichgesetzt werden mit der Konstellation, in der Untätigkeitsklage wegen der Nichtbescheidung eines Antrages auf Erlass eines Verwaltungsakts erhoben wurde und sich nach negativer Behördenentscheidung während der Rechtshängigkeit ein Vorverfahren anschließt (dazu OVG NW, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 - NVwZ-RR 2004, 395), weshalb der Senat auch offen lassen kann, ob er die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen insoweit zu teilen vermag.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 E 678/20
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20. Mai 2005 - 8 OB 57/05 -, juris, betreffend den Fall, dass einem Bescheid eine nicht erkennbar unrichtige Rechtsmittelbelehrung beigefügt war; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 -, juris, betreffend den Fall der Einleitung eines Widerspruchsverfahrens bei bereits anhängiger Untätigkeitsklage; vgl. ferner OVG M.-V., Beschluss vom 23. Juli 2008 - 1 O 108/08 -, juris, Rn. 3; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 91a; vgl. demgegenüber Hug, in: Kopp/Schenke , VwGO, 20. Aufl. 2020, § 162 Rn. 18, der diese Fragen der "Notwendigkeit" der Hinzuziehung zuordnet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2008 - 1 O 108/08

    Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

    Ausreichend für ein Widerspruchsverfahren, dessen Kosten i.S.d. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO erstattungsfähig sein können, ist daher, dass es nicht unstatthaft und nicht völlig überflüssig ist, d.h. seine Durchführung wenigstens geeignet sein kann, dem Kläger über das parallel geführte gerichtliche Verfahren hinaus einen rechtlichen Vorteil zu verschaffen und seine Einleitung insofern sachgerecht erscheint (vgl. OVG Hamburg, 16.11.1993 - Bs VII 120/93 -, NVwZ-RR 1994, 621, 622; OVG Münster, 29.01.2004 - 14 E 1259/03 -, juris; OVG Lüneburg a.a.O.).
  • VG Minden, 26.03.2015 - 4 K 3170/13

    Anspruch eines Lehrers im gehobenen Dienst auf amtsangemessene Beschäftigung

    vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 75 Rdn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 -, juris, Rdn. 3.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2014 - 3 O 428/14

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren -

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass es ausreichte, wenn das Widerspruchsverfahren nicht unstatthaft und nicht völlig überflüssig sei, d.h. seine Durchführung wenigstens geeignet sein könne, dem Kläger über das parallel geführte gerichtliche Verfahren hinaus einen rechtlichen Vorteil zu verschaffen und seine Einleitung insofern sachgerecht erscheine (vgl. OVG MV, Beschl. v. 23.07.2008 - 1 O 108/08 - OVG HH, Beschl. v. 16.11.1993 - Bs VII 120/93 - OVG NRW, Beschl. v. 29.01.2004 - 14 E 1259/03 - alle juris), war dies vorliegend unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Verfahrens nicht der Fall.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - 12 E 608/07

    Möglichkeit der Zuordnung eines Prozessbevollmächtigten der Rechtsstellung als

  • VG Aachen, 20.11.2014 - 1 K 2249/11

    Dienstunfall; Theorie der wesentlich mitwirkenden Ursache

  • VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Wiederaufgreifen wegen

  • VG Köln, 29.04.2014 - 7 K 3276/13

    Rechtliche Ausgestaltung des Ausschlussgrundes des § 5 Nr. 2 b BVFG hinsichtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - 12 E 619/07
  • VG Berlin, 20.06.2018 - 8 k 1124.16

    Die Voraussetzungen des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO sind gegeben, wenn nach der

  • VG Berlin, 06.01.2011 - 3 K 229.10

    Rückversetzung in die vorherige Jahrgangsstufe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht